Am 11. Januar 2023 hat der Grosse Rat das überarbeitete Museumsgesetzes verabschiedet. Der Ratschlag zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) wurde mit 94 Ja und 1 Nein bei 1 Enthaltung angenommen.
Gut Ding will Weile haben, so heisst es. Treffender hier wäre wohl aber die Analogie zur Zangengeburt, wie Jonas Hoskyn in der «bz – Zeitung für die Region Basel» bemerkte: Bis überhaupt eine Revision vorgelegt wurde, war massiver politischer Druck nötig. Der im Sommer 2020 seitens Verwaltung präsentierte Vorschlag war dann dermassen unsorgfältig, dass wir von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) in unserem Mitbericht kurzerhand die Rückweisung beantragten. Die für den Hauptbericht verantwortliche Bildungs- und Kulturkommission (BKK) ihrerseits sah sich gezwungen, die Versäumnisse in aufwändiger Kommissionsarbeit aufzuarbeiten.
Zur Vollständigkeit muss festgehalten werden, dass während des ganzen Prozesses die Regierung und der zuständige Vorsitz des Präsidialdepartementes neu gewählt wurde. Und auch, dass die zu beantwortende Gretchenfrage nicht ganz so einfach war – und ist: Wie unabhängig sollen die kantonalen Museen von ihren Direktor:innen geführt werden können?
Das Kunstmuseum, das Museum der Kulturen, das Antikemuseum, das Historische Museum und das Naturhistorische Museum haben nicht etwa eigenständige Trägerschaften, wie beispielsweise Stiftungen. Sie sind Teil der kantonalen Verwaltung. Damit ist diese für die Museen zuständig und auch verantwortlich. Alle ihre Mitarbeitende sind beim Kanton angestellt.
Das stellt unweigerlich die Frage, inwiefern und auf welcher Ebene der oder die Vorsteher:in des Präsidialdepartements und auch die Leitung der Abteilung Kultur gegenüber den Museen Weisungsbefugnis ausüben darf, kann und soll. Naturgemäss existieren dazu unterschiedliche Vorstellungen: Bei der Verwaltung eine andere als bei den Museen.
Die nun verabschiedete Teilrevision des Museumsgesetzes soll diese Frage zumindest zur politischen Zufriedenheit geklärt haben. Darin waren sich die Votierenden zum Geschäft im Grossen Rat einig. Sie stützten ihre Position auf den intensiven Prozess, den die Arbeitsgruppe der BKK mit Expert:innen und im Austausch mit den Museumsdirektor:innen gegangen war. Die Idee, die Museen in verwaltungsexterne Trägerschaften auszulagern, fand keinen Anklang.
Ob mit der nun verabschiedeten Version des Museumsgesetzes ein Konflikt wie der zwischen der damaligen Departementsvorsteherin Elisabeth Ackermann und dem ehemaligen Direktor des Historischen Museums, Marc Fehlmann, hätte verhindert werden können, bleibt mehr als fraglich. Aufgrund des mittlerweile beim Bundesgericht hängigen Verfahrens, macht die Politik um dieses Thema einen weiten Bogen.
Grosser Rat, Geschäft 20.0907, 11.06.2020
Ratschlag zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz)
Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis
Zeitung: Badische Zeitung, Michael Baas, 14.01.2023
Der Streit ums Basler Museumsgesetz endet in Harmonie
Badische Zeitung
Online: nau.ch, 11.01.2023
Basler Grosser Rat segnet lange diskutiertes neues Museumsgesetz ab
nau.ch
Zeitung: Basler Zeitung, Markus Wüest, 11.01.2023
Zoff wie im Fall Fehlmann ist auch weiterhin möglich
Basler Zeitung
Zeitung: bz – Zeitung für die Region Basel, Jonas Hoskyn, 20.01.2022
«Unausgereifter Pfusch»: Das Basler Museumsgesetz muss Extrarunde drehen
bz – Zeitung für die Region Basel
Zeitung: Basler Zeitung, Christoph Heim, 20.10.2020
Nicht Autonomie, sondern Kontrolle ist das Ziel
Basler Zeitung
Foto zur Notiz: Haus zum Kirschgarten, Historisches Museum Basel