Konversionstherapien verbieten

Konversionstherapie verbieten

Am 16. Dezember 2021 wurde die Motion zum Verbot der Konversionstherapien im Kanton Basel-Stadt mit 81 Ja-Stimmen zum zweiten Mal an die Regierung überweisen. Obwohl der Regierungsrat der Ansicht war, dass mit ‚einer Regelung‘ auf nationaler Ebene ein Zeichen gesetzt werden könne und eine wichtige gesellschaftspolitische Signalwirkung erzielt würde, wollte er anstelle des kantonalen Verbots auf Sensibilisierung setzen. Der Grosse Rat sah das anders und beauftragte ihn, einen Gesetzes-Entwurf zum kantonalen Verbot der Theapien vorzulegen.

Am 3. Oktober 2021 reichen die Nationalrät:innen Sarah Wyss, Angelo Barrile und Katja Christ parlamentarische Initiativen zum Verbot der Konversionstherapien auf Bundesebene ein.

Am 24. Juni 2021 haben Annina von Falkenstein und ich einen Antrag für die Einreichung einer Standesinitiative eingereicht. Die Konversionstherapie soll in der ganzen Schweiz verboten werden. Mehr dazu hier.

Am 20. Mai 2021 hat der Grosse Rat vom Kanton Basel-Stadt mit 67 Ja und 22 Nein bei 6 Enthaltungen die Motion von Johannes Sieber und Michela Seggiani zum Verbot der Konversionstherapien im Kanton Basel-Stadt an den Regierungsrat überwiesen.

Motion: Konversionstherapien sind psychologische Therapien, die zum Ziel haben, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle Neigung ‘umzupolen’ oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern. Diese Praxis folgt den, in einigen religiösen Gemeinschaften verankerten, irrigen Grundgedanken, dass Homosexualität eine «Krankheit» oder ein «Symptom» sei und mit entsprechender Behandlung therapiert werden könne.

Bereits 1984 strich die WHO (Welt-Gesundheits-Organisation der UNO) den Begriff Homosexualität aus der internationalen Liste von Krankheiten. (Erst) neun Jahre später, am 1. Januar 1993, trat der Entscheid in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten in Kraft (Ver­laut­ba­rung ICD-10).

Nur in seltenen bekannten Fällen werden Konversionstherapien von Psychiater:innen durchgeführt und von Krankenkassen zurückerstattet. Es sind aber nicht ausschliesslich Ärzt:innen, die für Konversionstherapien verantwortlich sind. Diese vorgeblich «reparativen» Behandlungen werden von verschiedenen Personen, mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen durchgeführt. Dazu gehören neben Ärzt:innen auch Coaches, Sexualberater:innen und Geistliche. Während Ärzt:innen mit der Durchführung eine Konversionstherapie gegen die Berufspflichten verstossen und mit Disziplinarmassnahen zu rechnen haben, existiert gegen die Konversionstherapien durch Coaches, Sexualberater:innen und Geistlichen keine Handhabe.

Konversionstherapien sind für betroffene Personen höchst traumatisierend. Das belegen zahlreiche Studien. Diese «Therapien» haben zum Ziel, den Betroffenen Schuldgefühle aufzubürden, was viele in die Verzweiflung treibt. Dabei sind Jugendliche besonders verletzlich. Sie können durch selbst ernannte «Heiler:innen» in psychische Krisen bis hin zu Depressionen und Suizid gestürzt werden.

Es gilt, solche Praktiken im Kanton Basel-Stadt zu verhindern. Homosexualität ist keine Krankheit und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig. Es braucht deshalb eine klare Grenze und ein Verbot der Konversionstherapie, einschliesslich strafrechtlicher Konsequenzen. Ein entsprechendes Gesetz soll dabei möglichst weit fassen und auch für Fälle gelten, in welchen Minderjährige betroffen sind.

In einer gemeinsamen Motion mit meiner Ratskollegin Michela Seggiani forderte ich den Regierungsrat auf, Konversionstherapien im Kanton Basel-Stadt zu verbieten. Diese Motion wurde am 20. Mai 2021 vom Grossen Rat an den Regierungsrat überwiesen!

Online: Script Votum, 20.05.21
Votum zur Motion betreffend Verbot von Konversionstherapien in Basel-Stadt
Votum lesen

Grosser Rat: Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative, Geschäft 21.5507, 08.09.2021
Antrag Johannes Sieber und Annina von Falkenstein auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz
Grosser Rat, Geschäfte und Dokumente

Grosser Rat: Motion, Geschäft 21.5244, 17.03.2021,
Motion Johannes Sieber und Michela Seggiani betreffend Verbot von Konversionstherapien in Basel-Stadt
Grosser Rat, Geschäfte und Dokumente

Radio: bz – Zeitung für die Region Basel, 20.05.2021
Einen Schritt weiter: Basel will «Umpolung» von Homosexuellen verbieten
bz – Zeitung für die Regio Basel

Radio: Basler Zeitung, 20.05.2021
Grosser Rat will Therapien für Homosexuelle verbieten
Basler Zeitung

Radio: Regionaljournal Basel Baselland, 19.05.2021
Konversionstherapien sollen verboten werden
Schweizer Radio und Fernsehen

Fernsehen: Sternstunde Religion, 11.04.2021
Fragwürdige «Therapien» für Homosexuelle
Schweizer Radio und Fernsehen

Foto zur Notiz: kontrast.at