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Flucht queerer Menschen

Am 1. Juni 2022 habe ich mich von der Antwort der Regierung auf meine Interpellation betreffend Schutz für geflüchtete LGBTI-Personen aus der Ukraine als befriedigt erklärt.

Queere Menschen auf der Flucht sind in ihren Heimatländern, auf dem Weg hierher und auch in unserem Aufnahme-Prozess mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Ihre Situation ist alles andere als zufriedenstellend. Der Regierungsrat hat in seiner ausführlichen und kompetenten Antwort diese Herausforderungen herausgearbeitet und anerkannt. Längst sind nicht alle Probleme aus dem Weg geräumt und ich werde im Rahmen des Ratschlags zur Revision des Gleichstellungsgesetzes im Herbst 2022 den einen oder anderen Punkt wieder aufgreifen können.

Notiz vom 10. März 2022: Grosser Rat, Interpellation: Zahlreiche Organisationen der LGBTI-Communities in Europa weisen darauf hin, dass aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine queere Menschen aus dem Kriegsgebiet in besonderer Weise in Gefahr sind.

Die angeordnete militärische Generalmobilmachung bedroht queere Männer, trans* Frauen und intergeschlechtliche Frauen mit einem männlichen Geschlechtseintrag sowie lesbische Frauen besonders. Diese Gruppen sind neben heterosexuellen Frauen und Kinder bei einer Gefangennahme, aber auch unter dem Regime der russischen Besatzung besonders vulnerabel. 

Die größte Fluchtbewegung entwickelt sich aktuell nach Polen, Ungarn und Rumänien. Die Regierungen dieser Länder haben in den letzten Jahren eine massiv queerfeindliche Politik vertreten und durchgesetzt. Schutzbedürftige Minderheiten sind verstärkt Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt. Sie sind in diesen Ländern nicht sicher.

Aber auch in hiesigen Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften sind LGBTI-Personen aufgrund von Homo- und Transfeindlichkeit oft sozial isoliert und erfahren Diskriminierung. Darum halten Sie ihre spezifischen Persönlichkeitsmerkmale geheim, was wiederum das Erkennen ihrer erhöhten Verletzlichkeit erschwert.  

In diesem Zusammenhang bittet der Interpellant den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist sich der Regierungsrat der erhöhten Verletzlichkeit von LGBTI-Personen aufgrund der politischen Lage in den genannten Fluchtländern bewusst?
  2. Ist sich der Regierungsrat der erhöhten Verletzlichkeit von geflüchteten LGBTI-Personen in hiesigen Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften bewusst?
  3. Falls ihm das Thema nicht bekannt sein sollte, wie beabsichtigt der Regierungsrat sich diesbezüglich ein Bild zu machen? 
  4. Inwiefern begegnet er dieser erhöhten Verletzlichkeit im Rahmen seiner Bemühungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und anderen Ländern? Wird beispielsweise zuständiges Personal entsprechend geschult? Ist das vorgesehen?
  5. Werden bei er Betreuung und der Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Region Basel Persönlichkeitsmerkmale wie sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Welche Grundlagen müssen dafür geschaffen werden?
  6. Sollten nicht alle diese Wirkungsfelder in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, hat der Regierungsrat die Thematik auf Bundesebene angesprochen? Falls nicht, plant er dies zu tun?

Grosser Rat, Geschäft 22.5154, 16.03.22
Interpellation betreffend Schutz für geflüchtete LGBTI-Personen aus der Ukraine
Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis

Online: All out, Petition, März 2022
Deutschland: Schutz für LSBTIQ* aus der Ukraine!
action.allout.org

Zeitung: WOZ, Bettina Dyttrich, 10.03.2022
Das Recht, nicht zu kämpfen
WOZ – Die Wochenzeitung

Foto zur Notiz: Johannes Sieber