Positionspapier Runder Tisch der Religionen beider Basel

Religion und Diskriminierung

Vorsichtig ist die Medienmitteilung des Präsidialdepartements mit dem Hinweis auf die neusten Empfehlungen vom Runden Tisch der Religionen beider Basel eingeleitet:

«Gewisse Textstellen in religiösen Schriften können nach heutigem Verständnis insbesondere im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung diskriminierend sein.»

Ein Jahr nach dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung über die Anti-Rassismus-Strafnorm im schweizerischen Strafgesetz zeigen sich erste Resultate. Der Runde Tisch der Religionen beider Basel, die Koordinationsstelle für Religionsfragen, die Fachstelle Diversität und Integration Basel-Stadt sowie der Fachbereich Integration Basellandschaft versprechen in der Medienmitteilung, sich für eine zeitgenössische und diskriminierungsfreie Interpretation der jeweiligen religiösen Lehren einzusetzen.

Dürfen Passagen aus religiösen Schriften, welche beispielsweise schwulenfeindlich sind oder in anderer Hinsicht die sexuelle Orientierung abwerten, noch zitiert werden? Wird damit die Religionsfreiheit eingeschränkt? Oder müssen, wie es in Rechtstaaten üblich ist, zwei Grundrechte – die Religionsfreiheit und der Schutz vor Diskriminierung – gegeneinander abgewogen werden?

Der Runde Tisch der Religionen beider Basel hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt und jetzt die Empfehlung «Umgang mit Diskriminierung in und durch Religionsgemeinschaften» erarbeitet und in mehreren Sprachen veröffentlicht.

Das ist ein Meilenstein.

Online: Präsidialdepartement, Medienmitteilung
Wie Religionsgemeinschaften Diskriminierungen verhindern können
www.medien.bs.ch

Radio: Regionaljournal Basel Baselland, 18.02.2021
Wie umgehen mit homophoben Passagen in religiösen Schriften?
Schweizer Radio und Fernsehen

Online: Tachles, 19.02.2021
Die Menschenwürde anderer nicht verletzen
www.tachles.ch

Foto zur Notiz: zeitjung.de