Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

Schikane ist kein Anreiz

Bund / Nationalrat: Das Sozialhilferisiko sei bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten statistisch deutlich höher als bei Schweizerinnen und Schweizern oder bei Angehörigen der EU/EFTA-Staaten. Darum will der Bundesrat mit einem Massnahmenpaket «Anreize für eine stärkere Erwerbstätigkeit» für diese Personengruppe setzen.

Konkret schlägt der Bundesrat folgende Gesetzesänderungen vor:

  • Einführung eines tieferen Unterstützungsansatzes für Drittstaatsangehörige bei der Sozialhilfe während der ersten drei Jahre nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
  • Präzisierung der Integrationsvoraussetzungen bei der Härtefallregelung: Für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene wird die erfolgreiche Teilnahme an einer (beruflichen) Bildung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.

An seiner Sitzung vom 26. Januar hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesänderungen eröffnet, sie dauerte bis zum 3. Mai 2022. Für die Grünliberale Schweiz habe ich an der Stellunugnahme zur Vernehmlassung mitschreiben können.

«Montag, 2. Mai 2022
Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Einschränkung der Sozialhilfe bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten

Die Grünliberalen stehen für eine Sozialordnung ein, die ein würdevolles Leben in allen Lebenssituationen ermöglicht. Sozialpolitik wird den Menschen dann gerecht, wenn sie auf ihr Potential ausgerichtet ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Sozialhilfe Wege in ein eigenständiges Leben aufzeigen soll. Vor diesem Hintergrund ist zweifelhaft, ob die vorgeschlagene Gesetzesänderung angemessen und zielführend ist. Zwar begrüssen die Grünliberalen das Anliegen Anreize zu schaffen, damit sich Personen in den Arbeitsmarkt integrieren. Von den geplanten Kürzungen der Sozialhilfe wären aber nicht nur arbeitsfähige Erwachsene betroffen, sondern auch Kinder, ihre Betreuungspersonen und Menschen, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Zudem nimmt die Vorlage in Kauf, dass die Kürzungen in den Kantonen sehr unterschiedlich ausfallen könnten. Das, obwohl der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in allen Kantonen etwa gleich hoch ist. Auch mit Blick auf die Entwicklung der Fallzahlen, die nach dem Höchststand im 2017 einen Rückgang von 7 % verzeichnen, ist fraglich, ob es für die vorgesehenen Justierungen am bewährten System überhaupt einen Handlungsbedarf gibt.

Deshalb lehnen die Grünliberalen diese Vorlage ab.»

Die Stellungnahme wurde am 2. Mai eingereicht.
Hier ganze Stellungnahme lesen:

Online: Grünliberale Schweiz, 02.05.2022
Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Einschränkung der Sozialhilfe bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
Grünliberale Schweiz

Foto zur Notiz: Towfiqu Barbhuiya