Motion Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesetzes

Soll ins Gesetz: Schutz für Whistleblowing

Am 8. Februar 2024 hat der Grosse Rat die Motion von Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesezes mit 57 Ja gegen 34 Nein zum zweiten Mal an die Regierung überwiesen. Die Regierung ist damit beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Der Regierungsrat versuchte in seiner Beantwortung der erstüberwiesenen Motion aufzuzeigen, dass er sich mit der Thematik eingehend befasst und sie auch für wichtig erachtet. So habe er ein «hohes Interesse an der Thematik» und wolle er eine neue gesetzliche Regelung im Rahmen seiner aktuellen Bemühungen prüfen. Leider aber verpasste es der Regierungsrat, sich in seiner Bericht zu einer Verstärkung des Schutzes von Whistleblower:innen zu bekennen. Mit keinem Wort signalisiert er in seiner Beantwortung dafür Handlungsbedarf – oder bekräftigt die Notwenigkeit, alles für den Schutz von Whitleblower:innen zu tun. Es machte vielmehr den Eindruck, als ob er einen Ausbau dieses Schutzes eher für unnötig erachtet.

Es wurde in der Debatte glasklar: Wer in Whistleblowing einen Weg gegen Korruption und für das Aufdecken von Missständen sieht, muss dafür sorgen, dass Whistleblower:innen ausreichend geschützt sind. Wir konntenn die Mehrheit davon überzeugen, dass dies nur mit einer Zweitüberweisung als Motion erreicht werden kann.

Am 20. September 2023 hat der Grosse Rat die Motion von Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesetzes mit 61 Ja gegen 32 Nein an die Regierung zur Prüfung überweisen. Sie wird in drei Monaten dazu berichten.

Insbesondere die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission der meisten Fraktion sprachen sich in Einzelvoten dafür aus, das Whistleblowing in Basel-Stadt auf Gesetzesebene zu regeln. Mehrfach begrüsst wurde die Idee der digitalen und anonymisierten Kommunikationsschnittstelle zwischen Whitsleblower:innen und Anlaufstelle. Auch seitens Regierungsrat wurde zu Protokoll gegeben, dass man das Anliegen verstehe und gerne prüfe. Kritische Stimmen sehen den Schutz bereits heute ausreichend gegeben.

Online: Johannes Sieber, Voten, 20.09.2023
Script Votum zur 1. Überweisung der Motion von Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesetzes
Johannes Sieber, Voten

Notiz vom 12. Mai 2023: Grosser Rat, Motion: Während Whistleblower:innen in der Europäischen Union durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie einen besonderen Schutz geniessen, haben sie in der Schweiz nach wie vor einen schweren Stand. Wenn sie illegales oder unethisches Verhalten melden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies zu ihrem persönlichen Nachteil führen kann.

Hier wurde der letzte Gesetzesvorschlag des Bundesrats mit dem Namen «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» (13.094) im März 2020 vom Nationalrat abgelehnt. Auf kantonaler Ebene bestehen jedoch Bestrebungen, den Schutz dieser Personen zu verbessern, zum Beispiel durch das Genfer Whistleblowing-Gesetz: «Loi sur la protection des lanceurs d’alerte au sein de l’Etat (LPLA) (12261)», das im März 2022 in Kraft getreten ist.

Basel-Stadt regelt das Whistleblowing in einem einzigen Artikel im Personalgesetz. Kantonsangestellte sind berechtigt, der kantonalen Ombudsstelle Missstände zu melden. Zulässige Meldungen verstossen nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht und stellen keine Amtsgeheimnisverletzung dar. Mitarbeitende dürfen aufgrund von zulässigen Meldungen im Anstellungsverhältnis nicht benachteiligt werden. Weiter wird statuiert, dass der Regierungsrat die Einzelheiten regeln würde.

Die diesbezügliche Verordnung des Regierungsrats sieht für Meldungen ein Verfahren bei der Ombudsstelle vor, jedoch ohne dass klar wäre, wie dieses Verfahren exakt ausgestaltet ist. Anders als in den Kantonen Genf und Zürich oder beim Bund ist die Meldestelle des Kantons Basel-Stadt aber nicht über ein verschlüsseltes Online-System erreichbar. Anonyme Meldungen und Korrespondenz mit der Meldestelle sind nicht möglich.

Wir sind der Ansicht, dass die aktuelle Gesetzgebung den Schutz von Whistleblowern nur ungenügend garantiert. Zudem sollten auch Personen, die für die grossen öffentlichen rechtlichen Anstalten des Kantons tätig sind, die Möglichkeit haben, Missstände zu melden.

Aus diesen Gründen fordere ich mit Christian von Wartburg den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat innert zwei Jahren einen Entwurf für ein Whistleblowing-Gesetz vorzulegen. Wir haben bereits einen Vorschlag mitgereicht.

Die Motion ist voraussichtlich im Juni 2023 im Grossen Rat traktandiert.

Online: Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis, Geschäft 23.5271
Motion betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesetzes
Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäftsverzeichnis

Radio: SRF, Regionaljournal Basel, 22.05.2023
Mehr Schutz für Whistleblower
SRF, Regionaljournal

Online: Bajour Briefing, David Rutschmann, 23.05.23
Whistleblower*innen-Gesetz für Basel?
Bajour

Foto zur Notiz: mannelias.com