Konversionstherapie-verbieten

Script Votum, 27.10.21

Antrag Johannes Sieber und Annina von Falkenstein auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz (Geschäft 21.5507)

Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Statthalterin
Geschätzte Damen und Herren

Kürzlich haben wir in der Schweiz die «Ehe für alle» mit über 64% Ja-Stimmen angenommen. In Basel waren es gar weit über 70%.

(…)

Man könnte sagen: EHE gut, alles gut!

Doch das ist weit gefehlt.

In der Schweiz gibt es Organisationen und Gemeinschaften, die die Überzeugung VERTRETEN und verbreiten, eine homosexuelle Orientierung SEI eine «Krankheit» und darum behandlungsbedürftig.

Es dürfte Sie nicht überraschen, dass mich das stört.

Doch darum geht es HEUTE nicht. Es geht heute darum, dass aus den genannten Kreisen, sog «Konversions»-Therapien angeboten werden, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung einer Person gezielt zu verändern.

Angeboten werden sog. «Konversions»-Therapien, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung einer Person gezielt zu verändern.

Dass das nicht möglich ist, das wissen wir seit JAHRZEHNTEN. 1984 strich die Welt-Ge­sund­heits-Or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) Ho­mo­se­xua­li­tät aus der in­ter­na­tio­na­len Liste von Seuchen, Krank­hei­ten und Epi­de­mi­en.

Das ist die selbe Liste, auf der seit Nov. 19 auch Covid-19 eingetragen ist.

Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff «Therapie» irreführend. Wo sie durchgeführt werden, entsteht schweres körperliches und seelisches Leid. Diese angebliche Therapie macht krank – und NICHT GESUND. Betroffene werden in den Wahnsinn oder schlimmstenfalls den Selbstmord getrieben.

Darum verurteilt der Weltärztebund diese sog. «Therapien» als Menschenrechtsverletzung und als «mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar».

Deutschland hat die Konversionstherapien 2020 verboten, in Frankreich hat das Unterhaus dem Verbot vor wenigen Wochen zugestimmt. In England verprach die Queen das Verbot auf nächstes Jahr.

Und die Schweiz?

Eine parlamentarische Initiative im Nationalratmit dem selben Anliegen – wurde kürzlich aus Verfahrensgründen abgeschrieben und musste neu eingereicht werden.

Als Grenzregion zu Ländern, die dieses berechtigte Verbot bereits kennen, sind wir in Basel besonders betroffen. Es ist auch kein Zufall, dass zwischenzeitlich Genf bereits mit einem kantonalen Verbot reagiert hat.

Darum ist es angezeigt, dass wir aus Basel ein Zeichen setzen und die Bemühungen, das Verbot auf nationaler Ebene herbeizuführen, mit dieser Standesinitiative unterstützen.

(…)

Ein Verbot ist hier richtig, weil es ganz einfach darum geht, gefährdete Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen.

Verboten werden EINZIG Therapien, die darauf abziehlen, die sexuelle Orientierung zu VERÄNDERN. Alle andern Therapien mit dem Themen-Komplex Sexualität werden weiterhin möglich sein.

Wenn also beispielsweise ein Priester Schwierigkeiten mit seinem Zölibat haben sollte, wird weiterhin Seelsorge möglchsein. Auch Sexsucht oder oder ein problematischer Pornokonsum kann weiterhin mit einer Verhaltenstherapie begegnet werden. Weil all das nichts mit Umpolung zu tun hat.

Abgesehen davon, dass dieses Verbot Leben rettet, ist es auch ein wichtiges gesellschaftliches ZEICHEN an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern. Wir sagen damit: «es ist ok, so wie du bist».

Ich freue mich auf die Unterstützung unseres Antrags.

Besten Dank.

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