Grosser Rat, Interpellation: Wie den Medien zu vernehmen war, müssen die Veranstaltungsgesuche der Musikparade «Beat on the street» neu im Rahmen des Bewilligungsverfahrens öffentlich publiziert werden, dies über eine Dauer von 30 Tagen. So, dass zukünftig die Möglichkeit zur Einsprache gegen die Erstellung einer Bewilligung gegeben ist.
Diese Regelung geht aus einem Urteil des Appellationsgerichts hervor. Es handle sich bei der Parade um eine publikationspflichtige ‘Nutzung des öffentlichen Raumes zu Sonderzwecken’. Das Gericht erkennt eine ‘erhebliche Betroffenheit der Anwohnenden’.
Eine handvoll Anwohnende der Basler Rheinpromenade sind es dann auch, die das Urteil herbei gemurkst haben. Sie führen sich nicht nur lärmbelästigt, sondern finden auch, die Veranstalter:innen würden ihren Pflichten punkto Sauberkeit nicht nachkommen.
Doch stimmt das überhaupt? Ist es tatsächlich so, dass Basel-Stadt über knapp zwei Jahrzehnte Bewilligungen für Veranstaltungen erteilt, deren Durchführung nicht orgdnungsgemäss abgewickelt wurden? Das frage ich im Auftrag von «KulturstadtJetzt» den Regierungsrat in meiner Interpellation.
Und mehr noch: Welche kulturelle Bedeutung misst er der «Beat on the street» bei? Muss aufgrund des Urteils damit gerechnet werden, dass die Parade und weitere kulturelle Anlässe im Stadtzentrum nicht mehr in der bisherigen Form stattfinden können? Wie kann sichergestellt werden, dass publikationspflichtige Veranstaltungen nicht durch die Begehung des Rechtswegs (aufgrund der Fristen und Verfahren) verhindert werden? Welche Veranstaltungen unterliegen heute schon der Publikationspflicht und welche müssen aufgrund des Urteils zukünftig publiziert werden?
Fragen über Fragen zum Recht auf die Allmend. Die Antworten der Regierung sind nächstens zu erwarten. (Nachtrag: Antworten am 26.05. eingetroffen)
Online: Script Votum, 09.06.21
Votum: Stellungsname zur Beantwortung der Interpellation
Votum lesen
Online: Grosser Rat Basel-Stadt, Geschäft 21.5406, 17.05.2021
Interpellation Nr. 68 betreffend Bewilligungsverfahren Allmendnutzung / Musikparaden
inkl. Antwort der Regierung vom 26.05.2021
Grosser Rat Basel-Stadt
Online: Telebasel, News, 13.5.21
Bei Techno Paraden am Rhein können Anwohner künftig mehr mitreden
Telebasel
Online: Primenews, Region, 13.5.21
Gegen das «Beat on the Street» kann man künftig Einsprache erheben
Primenews
Online: Twitter, KulturstadtJetzt, 17.5.21
Kommentar vom Kollektiv «KulturstadtJetzt»
Twitter
Online: Verein Reinpromenade
Stellungnahme Bericht zum Urteil
www.rheinpromenade-kleinbasel.ch
Foto zur Notiz: tantepinte.ch
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