Am 3. September hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Johannes Sieber (GLP) betreffend «Erlass eines Musikschulgesetzes» zur Erfüllung zu überweisen.
Der Regierungsrat hat im Laufe des letzten Jahres im Zusammenhang mit einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen zur Situation der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Basel-Stadt ausführlich Stellung genommen. Er hat dabei auch deutlich gemacht, dass es zur Sicherstellung des Bundesverfassungsauftrags keines Musikschulgesetzes bedarf. Die bestehenden Strukturen der Förderung ausserschulischen Musikunterrichts sind grundsätzlich gut. Die Versorgungssituation ist auch im interkantonalen Vergleich sicherlich befriedigend. Dennoch sollen die Anliegen der Motion aufgenommen werden, um das kantonale Fördersystem, wo möglich, zu verbessern und die teils historisch gewachsenen Zuständigkeiten zu klären.
Online: Regierungsrat Basel-Stadt, Medienmitteilung, 03.09.2024
Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
Primenews
Am 12. Juni hat der Grosse Rat die Motion von Motion Johannes Sieber und Konsorten betreffend Erlass eines Musikschulgesetzes stillschweigend überwiesen. Sie wurde auch nicht von der SVP bestritten, die ein Minus in der Kreuztabelle angemeldet hatte. Der Regierungsrat wird in drei Monaten berichten.
Online: Primenews, Claude Bühler, 12.06.2024
Musikunterricht: Hoffnung für Basler Schulkinder
Primenews
Radio: Schweizer Radio und Fernsehen, Regionaljournal, Fabienne Nägeli, 24.05.2024
Gesetz gegen lange Wartezeiten an Basler Musikschulen
Schweizer Radio und Fernsehen
Online: Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis, Nr. 24.5173
Motion Johannes Sieber und Konsorten betreffend Erlass eines Musikschulgesetzes
Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis
Notiz vom 26. April 2024: Grosser Rat, Motion: Medien berichten von einer Musikschul-Misere, unendlich langen Wartelisten und Leistungsabbau aufgrund fehlender Finanzen. Musikalische Bildung ist wichtig. Es ist Zeit für eine Diskussion über ihren Stellenwert. Und eine Strategie, wie Artikel 67 der Bundesverfassung im Kanton Basel-Stadt umgesetzt wird.
Musikalische Bildung hat nachweislich positive Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung und kognitive Fähigkeiten. Sie fördert die emotionale Intelligenz und vermittelt soziale Kompetenzen durch gemeinschaftliches Musizieren. Das Erlebnis des Musizierens in der Gruppe prägt ein Leben lang und fördert das Engagement in Chören und Musikvereinen.
Die Bedeutung der musikalischen Bildung hat der Regierungsrat in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Johannes Sieber betreffend der Förderpraxis für die Musik (22.5364) bestätigt.
In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage Johannes Sieber zur Schaffung eines Musikschulgesetzes (23.5239) erklärt der Regierungsrat, dass im Kanton Basel-Stadt Institutionen auf privatrechtlicher Basis die Musikausbildung ermöglichen. Die Musik Akademie Basel (MAB) nehme dabei eine herausragende Rolle ein und werde von einer Gruppe kleinerer Institutionen ergänzt. Diese Organisationen erhalten finanzielle Unterstützung gemäss den Vorgaben des kantonalen Staatsbeitragsgesetzes, wobei die Zuständigkeit bei den entsprechenden Fachdepartementen liege (Erziehungsdepartement für die MAB, Präsidialdepartement für andere musikalische Bildungseinrichtungen).
Der Regierungsrat äusserte sich auch zur Situation der Wartelisten und merkte an, dass dank des Ausbaus der musikalischen Breitenförderung die Lage entspannt werden konnte. Aktuelle Medienberichte und Auskünfte auf Anfrage bei der MAB zeichnen jedoch ein düsteres Bild und berichten von einer dramatischen Verschlechterung der Situation.
In Basel müssen Eltern, die ihre Kinder zum Klavierunterricht schicken möchten, jahrelang auf einen Platz warten. Es gibt eine Warteliste von 1’000 Kindern. Offenbar sind die Institutionen aufgrund steigender Energiekosten finanziell unter Druck geraten, was zu einem weiteren Abbau des Unterrichtsangebots geführt habe. Das ist keine gute Entwicklung.
Vor diesem Hintergrund fordern die Unterzeichnenden
- das Erstellen einer Strategie zur Annäherung von Angebot und Nachfrage in der musikalischen Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen
- die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Sicherstellung von Art. 67a, Musikalische Bildung, der Bundesverfassung. Diese gesetzliche Grundlage kann in einem eigenständigen Musikschulgesetz oder integriert im Bildungsgesetz erfolgen,
- die Verordnung regelt die grundlegenden Parameter für eine einheitliche Behandlung der Leistungsträgerorganisationen und zudem den Umgang mit Wartelisten.
Online: Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis, Nr. 24.5173
Motion Johannes Sieber und Konsorten betreffend Erlass eines Musikschulgesetzes
Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis
Online: Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis, Nr. 23.5239
Schriftliche Anfrage Johannes Sieber betreffend Schaffung eines Musikschulgesetzes
Grosser Rat, Geschäftsverzeichnis
Online: Primenews, Claude Bühler, 24.04.24
«Basler Musikschul-Misere: «Eine Strategie muss her!»
Primenews
Online: Primenews, Claude Bühler, 18.04.24
«1‘000 Basler Schulkinder warten auf Musik-Unterricht»
Primenews
Foto: Wes Hicks