Konversionstherapie Hearing Ständerat

Script Präsentation 15.08.2023

Hearing der Rechtskommission des Ständerats zum Verbot der Konversionstherapie. Kantone Basel-Stadt und Luzern haben ihr Begehren vorgetragen. Hier das Script des Teils der Präsentation von Johannes Sieber.

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  • Auch von meiner Seite Danke für die Gelegenheit, hier unser Anliegen vorzustellen

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Folie 2

  • 1984 strich die Welt-Gesundheits-Organisation «Homosexualität» aus der Liste der Seuchen, Krankheiten und Epidemien
  • Das ist die Liste, auf der seit November 19 auch Covid-19 eingetragen ist
  • Dennoch werden heute noch sog. «Therapien« angeboten, die die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität eines Menschen verändern wollen.
  • Sie «Konversionstherapien» – besser Konversionsmassnahmen – beruhen auf der Annahme, dass eine nicht-heterosexuelle Orientierung (also Homo- oder Bisexualität) oder Transidentität behandlungsbedürftig seien.
  • Im Unterschied zu beispielsweise «People of Color» oder aufgrund ihrer Religion marginalisierten Menschen, werden homosexuelle Personen in der Regel in einem Umfeld erwachsen, das nicht ihresgleichen entspricht: Die meisten Homosexuellen sind die Kinder heterosexueller Eltern.
  • Ein Coming-out als schwuler Mann, lesbische Frau oder trans Person ist ein grosser Schritt für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit. Der Schritt müsste von Eltern und Bezugspersonen unterstützt werden.
  • Ist dies nicht der Fall und wird stattdessen auf die Veränderung der innersten unveränderbaren Persönlichkeit gedrängt, hat das schwerwiegende Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung.
  • Die Folgen von «Konversionstherapien» sind in vielen Fälle gravierend (Leid, psychische Schäden, Suizidalität)

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Folie 3

  • Neben meiner parlamentarischen und meiner beruflichen Tätigkeit bin seit Jahren für die queere Kultur in Basel engagiert und vernahm in den letzten Jahren eine Zunahme von Berichten über durchgeführte Konversionsmassnahmen in der Region.
  • Ohne es statistisch belegen zu können, meine ich die Zunahme parallel mit dem eingeführten Verbot in Deutschland und der angekündigten Verschärfung der Sanktionen in Frankreich zu beobachten, wo diese Behandlungen ebenfalls verboten sind.
  • Wir haben darum in Basel-Stadt zuerst auf ein kantonales Verbot der Konversionsmassnahmen hingearbeitet und im Dezember 2021 den Regierungsrat damit beauftragt, einen Gesetzesentwurf für das Verbot auf kantonaler Ebene auszuarbeiten.
  • Parallel dazu verabschiedeten weitere Kantone ähnliche Vorstösse oder debattieren diese aktuell. Neben Basel-Stadt sind das meiner Übersicht nach Basel-Landschaft, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Waadt, Genf und Zürich.
  • Dass kantonale Verbote 1. aufgrund der beschränkten Sanktionsmöglichkeiten im Übertretungsstrafrecht, und 2. aufgrund des kantonalen Flickenteppichs keinen Sinn machen, veranlasste uns in Basel-Stadt, wie auch den Kanton Luzern zu den heute hier vorgestellten Standesinitiativen. In beiden Kantonen wurden die Vorstösse mit grossem Mehr überwiesen.

Basel-Stadt: am 23. März 2022 mit 75 Ja- zu 9 Nein-Stimmen

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Folie 4

Luzern:

– Motion von Mario Cozzio

– am 16. Mai 2022 mit 84 Ja- zu 17 Nein-Stimmen

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Folie 5

Das Initiativbegehren lautet wie folgt:

Die Kantone Basel-Stadt und Luzern ersuchen das Bundesparlament und die Bundesbehörden.

  • Konversionstherapien zu verbieten, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verändern
  • aufzuzeigen, ob für Psycholog:innen, Therapeut:innen, Seelsorger:innen und dergleichen mehr, die Konversionstherapien anwenden, ein Berufsverbot bewirkt werden kann
  • aufzuzeigen, was die Konsequenzen bei Zuwiderhandeln sein können

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Folie 6:

Für die nächste Folie darf ich Frau Dorothee Frei vom GD Basel-Stadt übergeben. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Foto zur Notiz: Nik Shuliahin