Beat On The Street Basel

Script Votum, 09.06.2021

Interpellation Nr. 68 Johannes Sieber betreffend Bewilligungsverfahren Allmendnutzung / Musikparade «Beat on the street» (Geschäft 21.5406)

Herr Präsident, Frau Statthalterin
geschätzte Damen und Herren

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation.

Grundsätzlich kann ich mich damit als befriedigt erklären.

Aber auch als besorgt.

Die Deutungs-Hoheit über die Nutzungs-Freiheit der Allmend ist ja bekanntlich KEIN neuer Zankapfel.

So muss jetzt ALSO die Bewilligung der Parade «Beat on the street» neu publiziert werden, damit Einsprachen möglich sind.

Das Urteil vom Appellations-Gericht bedeutet eine weitere Hürde für jene, die sich – grösstenteils ehrenamtlich – für eine belebte Kulturstadt einsetzen.

Es besteht die Gefahr, dass nun Veranstaltungen auf Allmend MIT Einsprachen verzögert oder gar REIN durch die Dauer des Einsprache-Verfahrens verhindert werden. Diese Entwicklung bereitet Sorgen.

Dass der Regierungsrat für den richterlichen Entscheid NICHT DIE Verantwortung trägt, ist klar. Er weist in seiner Antwort darauf hin, dass Bewilligungen zukünftig FRÜHER als die gesetzliche Frist von DREI Monaten eingereicht werden sollen.

Ich würde es begrüssen, wenn der Regierungsrat alle langjährigen Veranstaltungs-Partner:innen, DIE zukünftig NEU von einer Publikations-Pflicht betroffen sein könnten,

pro-aktiv ÜBER die neuen Rahmenbedingungen informiert UND sie in der Planung der Eingaben unterstützt.

Erfreulich ist, dass der RR anerkennt, dass DIE Paraden «Beat on the street» und auch «Junge Street Groove» einem Bedürfnis der breiten UND mehrheitlich auch JUNGEN Bevölkerung entsprechen.

Ich meine sogar, zwischen den Zeilen der Beantwortung ETWAS Wertschätzung gegenüber den langjährigen Engagements der Organisator:innen LESEN zu können.

Das freut mich.

Vielen Dank!

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Foto zur Notiz: tantepinte.ch