Motion Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesetzes

Script Votum 20.09.2023

Votum zur 1. Überweisung der Motion von Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesetzes

Herr Präsident, Herr Statthalter
Geschätzte Damen und Herren

In diesem Vorstoss geht es um die Fagen:

  1. Habe ich das Recht, auf Missstände hinzuweisen?
  2. Schützt mich der Staat ausreichend, wenn ich es tue?

Stellen wir uns mal vor,
in Basel würde ein neues Gebäude gebaut. Ein hohes. Ein teures. Nehmen wir an: Für die Universität.

Ein Leuchtturm soll es werden, ein stadt-planerischer Meilenstein. Mittendrin und für alle sichtbar.

Die Begeisterung für das Projekt: EUPHORISCH. Profilierungs-Potenzial für involierter Entscheidungsträger:innen: UNBEGRENZT. Umsetzungswahrscheinlichkeit: 100% und ALTERNATIVLOS.

Nemen wir an: Dieses Projekt läuft aus der Ruder.

  • Ungenügende Bestellung.
  • Unzählige nachgereichte Anforderungen.
  • Rollende Planung während dem Bau.
  • Zerstittene Teams von Planern und Architekten.
  • Zuständigkeits-Kaos auf der Baustelle.
  • Absage von Sitzungen der obersten Führungsebene.
  • Gestellte, aber nicht beantwortete Vertrauensfragen.
  • Ein sich abzeichnendes Debakel punkte Bauzeit und Kosten.
  • Ein überzogenes Budget um 100 Mio Schweizer Franken.

Fiktiv und in Realität kaum wahrscheinlich. Stellen Sie sich vor: Sie mittendrin. Als kleines Rädchen im System. Vielleicht bringen Sie den Kaffee. Vielleicht verantworten Sie die Belegung der Sitzungszimmer. Vielleicht schreiben sie die Protokolle der Sitzungen, die nicht stattfinden. Oder schreddern sie.

Stellen Sie sich vor, sie wissen, dass das alles gar nicht gut kommt. Lesen aber in der Zeitung, wie grossartig das alles werde. Wie uns der Turm zu Basel als Forschungsstadt auf ein neues Level heben würde. Bald schon, freuen sich bekannte Koryphäen aus aller Welt und Wissenschaft öffentlich auf den bevorstehenden Einzug in den neuen Olymp der Erkenntnis.

Stellen Sie sich vor, sie wüssten, dass dem nicht so schnell so sein wird, wie versprochen, und schon gar nicht zu diesem Preis. Und vielleicht haben sie es sogar gewagt, jemanden zu warnen oder versuchten mit kritischer Würdigung zumindest ein Innehalten und Hinterfragen zu bewirken.

Erfolglos.

Was tun sie?

Basel-Stadt regelt das Whistleblowing in einem einzigen Artikel im Personalgesetz. Die Einzelheiten regelt: der Regierungsrat. Die diesbezügliche Verordnung sieht für Meldungen ein Verfahren bei der Ombudsstelle vor, jedoch ohne dass klar wäre, wie dieses Verfahren exakt ausgestaltet ist.

Anders als in den Kantonen Genf und Zürich oder beim Bund ist die Meldestelle des Kantons Basel-Stadt nicht über ein verschlüsseltes Online-System erreichbar. Anonyme Meldungen und die verschlüsselte Korrespondenz mit der Meldestelle sind nicht möglich.

Guschti von Wartburg und ich meinen, dass die aktuelle Regelung bezüglich Whistleblowing in unserem Kanton nicht reicht. Wir wünschen uns mehr Schutz für Whistleblower:innen und schlagen darum mit dieser Motion ein Gesetz vor, dass genau das bewirken soll. Der zusätzliche Schutz könnte zu mehr qualitativen Meldugen führen, was im Sinne der Transparenz zu begrüssen wäre.

Ich danke Ihnen für die Überweisung der Motion.

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Foto zur Notiz: mannelias.com