Geschäftsprüfungskommission Grosser Rat Johannes Sieber

Script Votum, 28.06.2023

Votum zum Rechenschaftsbericht der Geschäftsprüfungskommission und Bericht zum Jahresbericht 2022 des Regierungsrats.

Herr Präsident, Herr Statthalter,
Kolleginnen und Kollegen,
geschätzte Regierung

Die Fraktion der Grünliberalen schliesst sich dem Dank an die Regierung, die Verwaltung, die Kleeblatt-organisationen und allen anderen Involvierten an.

Der Dank gilt auch der Geschäftsprüfungskommission, die ja bekanntlich die Aufgabe hat, staatliches Handeln hinsichtlich Angemessenheit, Berechenbarkeit, Effizienz, Kundenfreundlichkeit, Rechtmässigkeit und Transparenz zu prüfen und zu fördern.

Wir sind überzeugt, dass diese Arbeit hinsichtlich dem Schaffen von Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Institutionen wichtig ist. Weder ist dieses Vertrauen selbst-verständlich, noch hat es eine Regierung vorbehaltlos verdient.

Das wache Auge der GPK und die Gewissheit, dass Konflikte, Vorwürfte und der eine oder andere medial herbei-geschriebene Skandal in einer grossrätlichen Oberaufsicht und mit Hilfe professionell aufgestellter Kleeblattorganisationen untersucht und falls nötig öffentlich kritisiert wird, schafft diese Vertrauen.

Bei der Veröffentlichung des GPK-Berichts interessieren vor allem die konkreten Emfpehungen der Kommission. Sozusagen die handfeste Kritik AN der regierungsrätlichen Arbeit. GPK-Präsident Guschti von Wartburg und andere haben die wichtigsten Punkte dazu bereits ausgeführt.

Die Grünliberalen begrüssen alle Empfehlungen der GPK. Wir unterstützen diese.

Wichtig sind aber auch die Untersuchungen, in denen die Kommission feststellen konnte, dass die Regeriung trotz anfänglicher Befürchtungen erwartungsgemäss gearbeitet hat. Die ANZAHL der bearbeiteten Themen und der durchgeführten Hearing ist beachtlich. Wenn zudem bedacht wird, dass nur ein kleiner Teil der Hinweise und „Verdachtsmomente“ überhaupt zu einem Hearing führen, lässt DAS die Tiefe der Auseinandersetzung MIT der Arbeit der Regierung und der Verwaltung erahnen.

In der Grünliberalen Fraktion ist die Verhältnissmässigkeit immer wieder ein Thema. -> Wann gilt staatliches Handeln als angemessen?

Wir begrüssen darum, dass die GPK sich bei all den Themen auch diese Frage immer wieder stellt. Die Beurteilung fällt unterschiedlich aus.

Am Beispiel der Missstände an der Ballettschule Theater Basel zeigt sich, dass gewisse Zuständigkeiten und Schnittstellen nicht ganz richtig gelegt waren. Auch wenn im speziellen Fall die Verantwortung nicht aus-schliesslich beim Kanton zu suchen sei, hält die GPK hier eine gewisse Nachlässigkeit in der Aufsicht fest.

Die Grünliberallen begrüssen die Empfehlung der GPK, systematisch zu überprüfen, wo ähnliche Strukturen bewirken, dass Menschen in ihrer Ausbildung missbräuchlichem Verhalten ausgesetzt sind. Wir vertauen auf die Regierung, dass diese Empfehlung ungesetzt wird und wo nötig entsprechende Massnahmen ergriffen werden.

Während das staatliche Handeln in Bezug auf die Ballettschule auf der Angemessenheits-Skala eher bei der Nachlässgeit zu verorten ist, nennt die GPK in ihrem Bericht auch Beispiele, die an Augenmass eher vermissen lassen:

So hat die GPK festgestellt, dass der Rückstau der Gesuche beim Bauinspektorat AUCH, ABER nicht ausschliesslich auf den personellen Unterbestand zurückzuführen war. So sei bei der Gesuchbearbeitung nach der Maxime gearbeitet worden, Entscheide im Baubewilligungsverfahren möglichst «rekursfest» zu fällen. WAS nach solider Arbeit klingt und faktisch es auch IST, führte in der Praxis zu den kritisierten Verzögerungen. Die GPK erwartet hier, dass der vorhandene Ermessensspielraum künftig im Sinne verstärkter Kunden-orientierung genutzt wird. Dem schliessen wir uns an und begrüssen, dass bereits Massnahmen ergriffen wurden.

Auch Potenzial zur Unverhältnismässigkeit hat der Prozess der Lohngleichheitsanalyse. Bekanntlich unterstützt die Grünliberalen das Ziel der Lohngleichheit. Auch sind wir bereit, eine gewisse Verschärfung mitzutragen. Wie das Sekretariat der eidgenössischen Wettbewerbs-kommission (WEKO) und die GPK sind wir GLEICHTZEITIG der Auffassung, dass der Regierungsrat hier über das Ziel hinaus schiesst, wenn er zum Nachweis der Lohngleichheit eine einzige Softwarelösung für zwingend erlärt.

Richtig ist, dass die Analyse-Methode wissenschaftlich und rechtskonform sein muss. Wir appelieren hier aber an die Transparenz – und wie das die GPK verlangt: an die Bekanntgabe der grundsätzlichen Paralemeter FÜR die Prüfung der Lohngleichheit. Mit welcher Software die Analyse erfolgt, soll nicht vorgeschrieben werden. Wir geben zudem zu bedenken, dass Lohngleichheit nur IN Zusammenarbeit MIT den Unternehmen und Organisationen erreicht wird – und nicht gegen sie.

In diesem Sinne steht das Beispiel der Balletschule punkto Angemessenheit des staatlichen Handelns eher auf der zu nachlässigen Seite, während beim Bau-inspektorat und der Lohngleichheitsanalyse unserem Verständnis nach das Augenmass verloren ging. In allen drei Fällen braucht es Korrekturen – in die eine oder andere Richtung.

Ich fokussiere hier den Aspekt der Angemessenheit, weil wir denken, dass es eine der wichtigsten und auch anspruchsvollsten Aufgaben der regierungsrätlichen Verantwortung ist. Vom Polizeieinsatz bis zur Absicherung bei Kulturförder-Beiträgen Die Verhältnismässig muss ständig aufs Neue geprüft werden.

Es bleibt anspruchsvoll das richtige Mass zu finden und zu halten. Wir appelieren an die Aufmerksamkeit für diese Herausforderung.

Dem Grossen Rat empfehlen wir, den Bericht der GPK zu genehmigen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Foto zur Notiz: Johannes Sieber