Zurecht wehren sich «Kulturstadt Jetzt» und die Mehrheit der Parteien gegen die vorgeschlagene Gebührenverordnung für die Bespielung von Allmend. Diese hätte zur Folge, dass Veranstaltende auf Allmend keine Drittmittel durch Foodstände erwirtschaften können. Das ist unklug.
Sie ist umstritten, doch die Selbstfinanzierungsquote, also das Verhältnis der selber erwirtschafteten Deckungsbeiträge (durch Tickets, Sponsoring oder andere Drittmittel) zu den erhaltenen staatlichen Beiträgen, hält sich als Bewertungskriterium von Kulturunternehmungen hartnäckig. Sie ist bei jeder Leistungsvereinbarung ein Thema – für die einen als Indiez für Nachfrage, für die andern als Hinweis auf wirtschaftliche Selbstständigkeit.
Beides ist nicht schlüssig. Kultursparten und auch einzelne Kulturproduktionen unterscheiden sich in der Kostenstruktur derart voneinander, dass die Selbstfinanzierungsquote bestensfalls für wiederkehrende identische Produktionen als Faktor der Evaluation berücksichtigt werden kann. Also eigentlich gar nicht.
Klar hingegen ist: Die Selbstfinanzierung ist für die meisten Kulturunternehmungen, die meistens sowieso nur unter prekären Bedingungen überhaupt erst zustande kommen, ein existenzieller Bestandteil der Finanzierung der Projekte. Es gilt sie zu fördern.
Um so erstaunlicher ist, dass mit der vorgeschlagenen Gebührenverordnung für die Bespielung von Allmend, beispielsweise durch ein Jugendkulturfestival (JKF), dieses in der Selbstfinanzierung unterbunden werden soll. Denn die Summer aller Mieten für die Foodstände, die das JKF Köchen aus aller Welt anbeitet, soll zukünftig die Gebühr, die das JKF an den Kanton für die Allmendbespielung bezahlt, nicht übersteigen. Damit wird das JKF in der Selbstfinanzierung behindert.
Ein Jugendkulturfestival bringt einen Mehrwert auf die Allmend. Ohne JKF keine Foodstände. Die Nachfrage für das Betreiben von Foodständen ist hoch. Selbstverständlich soll das JKF von diesem selber geschaffenen Mehrwert profitieren. Zumal der Erlös als Deckungsbeitrag für die Kultur verrechnet wird. Und damit das Festival überhaupt erst ermöglich wird. Ohne Marche bei den Foodständen wäre das JKF auf andere Drittmittel angewiesen.
Es ist darum richig: Der Paragraf 6 soll ersatzlos gestrichen werden.
Zeitung: bz – Zeitung für die Region Basel, Tobias Gfeller, 30.11.21
Basler Veranstaltende könnten bald eine wichtige Einnahmequelle verlieren
bz – Zeitung für die Region Basel
Radio: SRF, Regionaljournal, Marlène Sandrin, 30.11.21
Kulturschaffende wehren sich gegen neue Gebühren-Verordnung
SRF, Regionaljournal
Online: Kulturstadt Jetzt, Stellungnahme zur Vernehmlassung, 29.11.21
Gebührenverordnung bringt Veranstaltungen auf Allmend in Bedrängnis
Kulturstadt Jetzt
Online: Grünliberale Basel-Stadt, Stellungnahme zur Vernehmlassung, 29.11.21
Vernehmlassung Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG)
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Online: Basel-Stadt, Vernehmlassungen, bis 4.12.21
Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG)
Basel-Stadt, Vernehmlassungen
Foto: Jana Leu