Wolf, pixabay.com

Nein zum Jagdgesetz

Am 27. September stimmen wir über fünf eidgenössische Vorlagen ab. Zu jeder Vorlage publiziere ich hier eine kleine «Anweisung zur Abstimmung».

Anweisung 2/5: Nein zum Jagdgesetz.

Begründung: Der Artenschutz ist laut Verfassung eine Bundesaufgabe. Der Bund muss sicherstellen, dass Wildtiere wie Wölfe als funktionierende Gemeinschaft überleben und auch regional nicht ausgerottet werden. Das neue Jagdgesetz will die Kompetenz für den Abschuss von Wildtieren an die Kantone delegieren. Diese dürfen zukünftig den Abschuss nicht nur dann frei geben, wenn ein Wolf oder sein Rudel einen Schaden angerichtet hat, sondern auch, wenn nur eine Bedrohung dafür besteht. Zudem soll der Bundesrat ohne Rücksprache mit dem Parlament weitere geschützte Tierarten «zur Regulation» freigeben können. Das Gesetz untergräbt den Artenschutz, der mit gutem Grund heute auf Bundesebene geregelt ist.

Hintergrund: Wer hat Angst vor dem bösen Wolf? Die Angst der Menschen vor dem Wolf geht weiter zurück als die Geschichte vom Rotkäppchen. Die Tollwut war über Jahrhunderte eine Bedrohung für den Menschen. Infizierte Wildtiere verloren ihre natürliche Angst und griffen Menschen an. Infizierte Menschen übertrugen die Krankheit noch bevor sie Symptome hatten. Auch die Kirche wusste die Krankheit zu nutzen, um unliebsame Kritiker aus der Welt zu schaffen.

Das ist sehr lange her. Die Tollwut ist in der Schweiz seit 1998 ausgerottet. Doch was würden wir empfinden, wenn uns auf einer Wanderung in den Bergen ein Wolfrudel begegnete? Die Debatte um das neue Jagdgesetz ist von Emotionen beladen. Von der Angst vor dem Wolf genauso, wie vom Mitleid für eben diesen oder aber den selten grissenen Schafen. Nüchtern betrachtet ist die Bedrohung durch den Wolf heute inexistent.

Interessanterweise argumentieren sowohl die Befürworter als auch die Gegner mit dem Artenschutz und der Biodiversität. Das Gesetz hat aber einen ganz logischen Fehler: Wenn wir den Tierschutz bundesrechtlich organisieren, den Bund als Instanz aber praktisch ausschalten, dann können wir auf den Schutz von Wildtieren auch ganz verzichten. Das ist auch die Stossrichtung dieser Vorlage: Wie die parlamentarische Debatte zeigte, können mit dem neuen Gesetz auch weitere geschützte Tierarten zum Abschuss freigegeben werden: etwa Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Gänsesäger.

Da Wildtiere ihre Territorien aber nicht an Kantonsgrenzen ausrichten, ist dieses Gesetz eine sehr fragwürdige Auswirkung des Föderalismus. Die Konsultation der Bundesebene, bevor Wildtiere abgeschossen werden, macht Sinn. Und wenn ein Problem mit einem Wildtier tatsächlich derart gross sein sollte, steht bereits heute einer «Regulation» nichts im Wege.

Alle Anweisungen in Kurzform: JA zum Vaterschaftsurlaub, NEIN zur Begrenzungsinitiative, NEIN zum Kinderabzug, NEIN zum Kampfjet, NEIN zum Jagdgesetz

Alle Anweisungen zur Abstimmung vom 27. September 2020 gibt’s hier.

Online: SRF, 26.07.2020
Das neue Jagdgesetz kurz erklärt
SRF Schweizer Radio und Fernsehen

Fernsehen: SRF, 28.08.2020
Abstimmungsarena: Das neue Jagdgesetz
SRF Schweizer Radio und Fernsehen

Zeitung: Tagesanzeiger, 26.08.2020
Die Politiker haben einen kapitalen Bock geschossen
Tagesanzeiger

Fernsehen: SRF, 21.08.2020
Umfrage zum revidierten Jagdgesetz
SRF Schweizer Radio und Fernsehen

Fernsehen, SRF DOK, 27.08.2020
Netz Natur: Erklärungen zum Wolf
SRF Schweizer Radio und Fernsehen

Online: Website
Ja zum Jagdgesetz
www.ja-jagdgesetz.ch

Online: Website
Missratenes Jagdgesetz – Nein!
www.jagdgesetz-nein

Foto zur Notiz: pixabay.com